5.5.russische revolution
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6.2.-d-weimarer republik
6.1. 20.JHD-1: ideologisches zeitalter-8:
DER VERSAILLER VERTRAG ALS RAHMEN + HYPOTHEK DER ZWISCHENKRIEGSZEIT (1919-1939)
dtv-atlas:
Die Friedensschlüsse
(1919-20)
18.1.1919 Eröffnung der Friedenskonferenz im Außenministerium zu Paris mit 70 Delegierten der 27 Siegerstaaten unter Vorsitz desfranz. MP. ClemenCeau ohne Vertreter der besiegten Mächte.
Während der Verhandlungen treten die VOn WILSON als Verhandlungsgrundlage proklamierten » 14 Punkte« immer mehr zugunsten der in Geheimverträgen festgelegten Kriegsziele der Entente zurück.
7. 5. 1919 Übergabe der Friedenshedingungen an die deutsche Delegation (AMin. Gf. BROCKDORFF- RANTZAU), der mündl. Verhandlungen verweigert werden. Sie erreicht in schriftl. Noten nur wenige Änderungen (u. a. Abstimmung in Oberschlesien).
16. 6. 1919 Die Alliierten fordern ultimativ die Unterzeichnung des Vertrages, der nur wenige Änderungen enthält.
Wegen der drohenden Gefahr eines Einmarsches in das Reichsgebiet gibt die deutsche Nat.-Vers. unter Protest ihre Zustimmung zur Unterzeichnung (237 gegen 138 Stimmen der Demokraten, der Deutschen Volkspartei und der Deutschnat. Partei). Rücktritt BROCKDORFF-RANTZAUS.
28. 6. 1919 Unterzeichnung des Vertrages im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles durch HERMANN MÜLLER (AMin.) und JOHANNES BELL (KoI.- und Verkehrsmin.).
Inhalt des Vertrages (440 Artikel):
Teil I:Völkerbundssatzung und Verwaltung der deutschen KoI. im Auftrag des Völkerbunds durch die »fortgeschrittenen Nationen«.
Teil II und III:
Festsetzung der neuen Grenzen. Deutschland tritt ab: EIsaß-Lothringen, Posen, Westpreußen, das Hultschiner Ländchen und das Memelgebiet. Danzig wird Freie Stadt. In Eupen-Malmedy, Nordschleswig, Teilen Ostpreußens Und Oberschlesiens finden Abstimmungen statt. Das Saargebiet wird 15 Jahre unter Völkerbundsverwaltung gestellt, die Kohlengruben fallen an Frankreich
Teil IV und V:
Deutschland verzichtet auf seine Rechte im Ausland und auf die Kolonien.
Überwachung der Abrüstung durch interalliierte Kommissionen: Auslieferung des gesamten Kriegsmaterials. Berufsheer von 100000 Mann, Auflösung des Großen Generalstabs, Schleifung aller Festungen bis 50 km östI. des Rheins. Entwaffnung und Überwachung durch interall. Kommissionen.
Teil VI:
Bestimmungen fiber Kriegsgefangene und Soldatengräber.
Teil VII:Auslieferung der Kriegsverbrecher (WILHELMII. soll vorGericht gestellt werden).
Teil VIII :Begriindung der Wiedergutmachungen(Reparationen) durch die Feststellung der Kriegsschuld (Art. 231: »Die verbündeten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich
sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen. ..infolge des Krieges, der ihnen durch den Angrilf Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.«). Festsetzung der Reparationen durch eine besondere Kommission. Sachlieferungen (Handelsschilfe Uber 1600 BRT, ein Viertel der Fischfangflotte, Vieh, Kohle, Benzol, Lokomotiven, Eisenbahnwagen, Maschinen, Unterseekabel u. a.). Die Höhe der Schulden wird auf der Konferenz von Boulogne (21. juni 1920) festgesetzt (später aber revidiert): 269 Milliarden Goldmark, die in 42 Jahresraten gezahlt werden sollen.
Teil IX bis XIV:Bestimmungen über Finanzen, Wirtschaft, Luftfahrt, Flußschifffahrt, Eisenbahnen und über die internat. Arbeitsorganisation; als BüUrgschaft wird das linksrhein. Gebiet in 3 Zonen eingeteilt, die bei pünktl. ErfüUllung des Vertrages nach 5, 10 und 15 Jahren geräumt werden sollen.
10. l. 1920 Inkrafttreten des Versailler Vertrages.
10. 9. 1919 Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Osterreich in St. Germain-en-Laye:
Abtretung von Südtirol bis zum Brenner, außerdem von Triest, Istrien und Dalmatien sowie Gebieten in Kärnten und Krain ; Anerkennung der Selbständigkeit Ungarns, der Tschechoslowakei, Polens und jugoslawiens; Verbot des Namens »Deutsch-Osterreich« und des Anschlusses an das Deutsche Reich; Berufsheer von 30000 Mann,
27.11.1919 Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Bulgarien in Neuilly:
Abtretung südwestthrazischer Gebiete an der MittelmeerkUste an Griechenland, doch behält Bulgarien Zugang zum Meer (Dedeagatsch). Heeresstärke: 20000 Mann.
4. 6. 1920 Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Ungarn in Trianon:
Als Nachfolger der Donaumonarchie wird Ungarn als Kriegsanstifter angesehen: Abtretung von Slowakei und Karpatoukraine an die C SR, Kroatien-Slawonien an Jugoslawien, des Banats an jugoslawien und Rumänien, SiebenbUrgens an Rumänien, des Burgenlands an Osterreich; Heeresstärke: 35000 Mann.
10. 8. 1920 Unterzeichnung des Friedensvertrages von Sevres durch die türkische Regierung (vom türk. Parlament nicht ratifiziert):
Internationalisierung der Meerengen, Abtretung Ostthraziens (mit Gallipoli), der ägäischen Inseln (außer Rhodos) und Smyrnas (mit Hinterland) an Griechenland; Syriens und Kilikiens an Frankreich; des Iraks und Palästinas an England, das auch die Schutzherrschaft über Arabien (Kgr. Hedschas) erhält. Die Dodekanes und Rhodos fallen an Italien. Arrnenien wird selbst. Die Küste von Adramyti bis Adalya fällt als Interessengebiet an Italien, Zypern und Ägypten an England. Kurdistan erhält Autonomie. Heeresstitrke: 50000 Mann.
