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 zurück-pfeil.gif (2419 Byte)  2.7. HEILIGES RÖMISCHES REICH (DEUTSCHER NATION):

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KAISERLOSE ZEIT  1254-1314:

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.Die Familie der Staufer hat nach des gebannten Friedrich Tod keine reellen Thronaussichten mehr.

 

Aber nicht nur sie  -  die deutschen Fürsten können sich auf keinen durchsetzungsfähigen Kandidaten mehr einigen:

 

 

Unter den Territorialstaatsbildungstendenzen der Zeit und dem Weltherrschaftsanspruch der Päpste ist die kaiserliche Macht vorläufig zerbrochen  -  

 

im Heiligen Römischen Reich folgt nun für die Zeitgenossen eine rund 25jährige ´kaiserlose, die schreckliche Zeit´.

 

 

 

 

Kaiserlose Zeit - 1:   Interregnum 1250-1273

 

Doppelwahlen bestimmen die Jahre zwischen 1250 und 1273.

In einem Fall werden zeitgleich sogar zwei nichtdeutsche Kandidaten gewählt

Die Päpste verweigern vorerst weitere Kaiserkrönungen und unterstützen die Wahl von Gegenkönigen im Reich.  

Jetzt rächt es es sich für das Reich, daß Friedrich II. die deutschen Fürsten, ganz auf seine sizilianischen  Territorialstaatspläne konzentriert, zu weitgehenden selbständigen ´Landesherren´ hatte aufsteigen lassen ...

...  -  mit entsprechenden Münz-, Gerichts- und Bergbauprivilegien ...

 

 

Teile Oberitaliens gehen dem Reich verloren.

 

 

 

 

 

Wittelsbacher, Habsburger und Luxemburger sind die hausmachtpolitisch erfolgreichsten Familien  des späten 13. und frühen 14. Jhds.

 

Ansonsten herrscht Zersplitterung: 

Wo zur Zeit der Ottonen weiträumige Herzogtümer bestanden hatten, herrschen jetzt Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen Bischöfe, Äbte und viele kleinere Herren über immer selbständigere Territorien  - mit Bündnissen und Verträgen und Fehden

Leidtragende sind Bürger und Bauern

 

 

 

Dieser Landesherrschaftenausbau bedeutet:

die Städte werden unterworfen und Residenzen werden errichtet, neue Städte und Universitäten gegründet, Straßen und Brücken gebaut und die Märkte kontrolliert;

für die Verwaltung der Staatsfinanzen wird eine Kammer eingerichtet;

selbst das Steuerbewilligungsrecht (Steuern nun neu eingeführt) der Landstände (Prälaten, Herren und Städte) hat nur noch eingeschränkte Bedeutung  (im Zweifelsfall setzt sich der Landesherr darüber hinweg:  der Landesherr versteht sich als Landesvater, die Stände nur als Berater und Helfer);

 

Rat Graf Eberhards des Milden von Württemberg

 

die Rechtsprechung wird vereinheitlicht - Kammergerichte;

die Spitze der Landesverwaltung liegt bei einem Ratskollegium und einer ausführenden Kanzlei;

 

 später darunter Einführung von Amtsbezirken; Einrichtung von Verwaltungsbehörden mit staatlichen Beamten, Hofräten und Bediensteten;

die traditionellen Ritterheere werden durch Söldnerheere  - Landsknechte -  ersetzt, die mit Feuerwaffen kämpfen

 

 

 

 

Stellung, Bedeutung und Lebensverhältnisse des Adels ändern sich damit gravierend:

Der Ritterstand hatte sich überlebt. Es nützte wenig, daß sich die Ritter in Bünden zusammenschlossen.

 

Wer klug war, paßte sich der Zeit an:

 

 mancher Ritter trat als Söldnerführer in den Dienst eines Fürsten oder einer Stadt.

viele ließen ihre Söhne die Rechte studieren, damit sie als "Schreiber" die Leitung der Verwaltung bei einem Landesfürsten übernehmen konnten.  

 

Diejenigen Ritter, die sich nicht umstellen konnten, ...

 

...versuchten mit Gewalt, sich ihr vermeintliches Recht zu verschaffen. Sie drängten den Reisenden ihren Geleitschutz auf, verlangten dafür aber besonders von den Kaufleuten erhebliche Abgaben. Wurden Straßen- und Brückenzoll  verweigert, dann beraubten sie die Planwagen oder schleppten die "Pfeffersäcke" auf die Burg, um von ihnen ein hohes Lösegeld zu erpressen.
Bald wurden diese R a u b r i t t e r eine wahre Landplage.

Die Gerichte versagten.

Zu den gelehrten Richtern, die nach römischem Recht in den fürstlichen Landgerichten das Urteil sprachen, hatte das Volk kein Vertrauen.

So gewinnt in dieser Zeit der Raubritter und Strauchdiebe eine besondere Art der Rechtsprechung eine gewisse Bedeutung : die h e i m l i c h e F e m e.  Sie ging auf alte Volksgerichte zurück, die sich aus früher Zeit in Westfalen erhalten hatten.

 

 

Im Laufe der Zeit hoben die Landesherren die Femegrichte (Freistühle, an denen 7 Freischöffen (´die Wissenden´) das Urteil fällten und ausführten) auf ...

 

... und wandelten sie in landesherrliche Gerichte.

 

 

 

 

Kaiserlose Zeit - 2:

Auf Veranlassung des Erzbischofs von Mainz fällt die Königswahl 1273 auf den Grafen Rudolf von Habsburg bei Rheinfelden am Oberrhein  ...

 

 

Die Habsburger besaßen die Landesherrschaft in der Zcntralschweiz.


Dort wohnten Bauern in einsamen Höfen und kleincn Dörfern. Sie hatten in zäher Rodungsarbeit den kargen Gebirgsboden urbar gemacht und für ihre Viehwirtschaft erschlossen. Schon Kaiscr Friedrich II. hatte ihnen dafür weitgehende Freiheiten verbrieft.

 

Rekonstruktion der Habsburg im Schweizer Bezirk Brugg

 

 

 

 

... -  „ein armer kleiner Graf“, meinen die stolzen Herren...

 

 

 

Rudolf ist jedoch entgegen allen Erwartungen fähig, das Recht und den Frieden im Reich wiederherzustellen -  klug und bescheiden, anspruchslos und schlagfertig

 

Er zieht mit Erfolg gegen die Raubritter und schleift ihre Burgen

 

z. T. hat er sogar damit Erfolg, dem Reich die verloren gegangenen Rechte und Besitzungen zurückzufordern -  das betraf vor allem den mächtig gewordenen König Ottokar von Böhmen

 

Dieser weigerte sich, dem König die Lehnshuldigung zu leisten und die zu unrecht besetzten Güter an Österreich zurückzugeben  -  auf mehrmalige Vorladung erschien er auch nicht vor dem Reichstag ...

...So wird die Reichsacht über ihn verhängt und der Krieg erklärt  -  Ottokar verliert

Sein Sohn darf die Herrschaft über Böhmen und Mähren behalten...  

...während Rudolf selbst die österreichischen Lande für das Haus Habsburg in Anspruch nimmt  -  Grundlage für den weiteren Aufstieg der Habsburger!

 

 

 

In der Folge verändert sich die deutsche Königswahl zu einer rom-unabhängigen Kaiserwahl:

 

Früher hatte ein großer Kreis von Fürsten das Wahlrecht gehabt...

...  -  in klar abgegrenzter Rangfolge hatten zunächst die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, danach die geistlichen und schließlich die weltlichen Fürsten ihre Stimme abgegeben...

 

 

jetzt setzen sich die bedeutendsten der deutschen Fürsten mit einem exklusiv nur noch ihnen vorbehaltenen Wahlrecht durch:

 

 

7 Kurfürsten haben Ende des 13. Jhds. für sich und ihre Familien die Kurwürde (das Königswahlrecht) auf Dauer erworben...

Kurfürsten sind von nun an grundsätzlich:

Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg

 

 

 

 

 

 

...  1356 sollte der Luxemburger  Karl IV.  - erster Kaiser seit Friedrich II. -  in der ´Goldenen Bulle´ dieses Kurfürstenkollegium als obersten Reichsrat bestätigen.

 

 

 

Neben Luxemburgern, Wittelbachern und Habsburgern ist Brandenburg der große Aufsteiger - was sich deutlich in der an den dortigen Markgrafen (!) verliehenen Kurfürstenwürde spiegelt:

seit Beginn des 12. Jhds. sind die Askanier Herren der Altmark, des Kernlandes des späteren Kurfürstentums Brandenburg

sie bauen ihr Land zielstrebig aus (Besiedlung, Kloster- und Städtegründungen, Förderung des Handels)

Erweiterung des Besitzes um Prignitz, Brandenburg, die Uckermark, die Neumarkund Lebus

1320 fällt der askanische Besitz an die Wittelsbacher, ...

...danach an die Luxemburger, die dieses Nebenland nur als Geldquelle nutzten...

Deshalb 1411 Neuvergabe durch Kaiser Sigismund an die Hohenzollern, die die Ordnung im Lande wiederherstellten  (Feldzug gegen die Ritter - Schwanenorden für die Unterwerfungsbereiten)