©gabriele weis

2.6.araberreichzurück-pfeil.gif (2419 Byte) l-weiter.gif (2419 Byte)2.8.frankreich-normannen

 zurück-pfeil.gif (2419 Byte)  2.7. HEILIGES RÖMISCHES REICH (DEUTSCHER NATION):

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:HANSE:

 

 

  Entwicklung der Geldwirtschaft

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seit dem 11. Jhd. gab es genossenschaftliche Zusammenschlüsse deutscher Kaufleute (Osterlinge) im Ausland

Ziel:  Aufbau eines Wirtschaftsraumes der Ostseeländer

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ihre Koggen (100 BTR)  waren den skandinavischen Ruderbooten überlegen

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Weitere Angaben zur Hansekogge:

 

Länge über alles: ca. 27 m

Breite über alles: ca. 7 m

Tiefgang: ca. 3 m

Ladefähigkeit: 120-200 t

Segelleistung: 4-6 Seemeilen/Stunde

(1 Seemeile = 1,853 km)

Ladezeit

(Be- und Entladen): je ca. 1 Woche

 

Die Zeichnung  zeigt das Innere einer Hansekogge: 

 

1 Laderäume

2 Proviantraum (in Verbindung mit der darüberliegenden Kombüse 5)

3 Kabelgatt (Raum zum Aufbewahren von Werkzeug, Segeltuch und Tauwerk; das "Ersatzteillager" des Schiffes)

4 Bratspill (Winde zum Aufwinden des Ankers)

5 Kombüse (vgl. auch den Herd mit angedeutetem offenen Feuer) mit Luke und Niedergang zu Proviantraum und Kabelgatt

6 Ruderstand (vgl. auch die in den Raum hineinragende Ruderpinne. Das Ruder sitzt am Heck des Schiffes, nicht mehr seitlich wie bei den Wikingerbooten

7 Kapitänskajüte

8 Halbdeck (mit Luke und Niedergang zum Ruderstand)

9 Großdeck (mit einer breiten Luke zum vorderen Laderaum 1)

 

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1161 Bildung einer Deutschen Hanse (Schar) in Wisby

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das 1158 gegründete Lübeck  Wappen Hansestadt Luebeck / Link zur Lübeck Information   wird zum ost-westlichen Umschlagplatz und Auswandererhafen für Livland und Preußen 

 

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<>  Ablösung des alten Wanderhandels durch den Schriftverkehr (Buchführung;  Kredit- und Kommissionsgeschäfte)

 

1259  Handelsbund zwischen Lübeck, Hamburg, Wismar, Rostock

 

 

 

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1281  Bildung einer  Hanse Kölner und westfälischer Kaufleute in London:

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Der  Londoner Stalhof war neben den hansischen Niederlassungen in Nowgorod , Bergen   und Brügge einer der vier wichtigsten Handelsstützpunkte, von denen aus die verbündeten norddeutschen Städte ihren Warenverkehr im Ausland abwickelten.

 

 

 

Nach einem Vertrag zwischen deutschen, russischen und gotländischen Kaufleuten im Jahre 1160, der allen Parteien Frieden, Rechtsschutz für den Handel, Befreiung von Zollabgaben und die Regelung strafrechtlicher Belange zusicherte, wurde das deutsche Kontor (der Petershof) im Jahre 1192 gegründet. Seinen Namen erhielt das Kontor nach der in ihm errichteten St. Peter-Kirche. Neben der Kirche beinhaltete der Petershof zahlreiche hölzerne Wohnhäuser, Kaufläden und Lagerschuppen, des weiteren eine Bäckerei, ein Brauhaus, eine Krankenstube, ein Bad und ein Gefängnis. Die deutschen Kaufleute hatten zwar am Petershof eigene Rechtshoheit, mussten dafür aber selber für rechtliche Ordnungsmaßnahmen sorgen.

Neben den eigenen Ordnungsmaßnahmen mussten die deutschen Kaufleute auch noch die Nowgoroder Kontorordnung ( die “Schra” ) befolgen. Sie besagte unter anderem, dass sich die deutschen Kaufleute nicht dauerhaft am Petershof aufhalten durften. Man unterschied zwischen Winter- und Sommerfahrern. Die Winterfahrer fuhren im Herbst über die Flüsse und verließen Nowgorod erst wieder nach der Eisschmelze. Die Sommerfahrer kamen dann in den Sommermonaten, blieben aber nur kurze Zeit, bis die Winterfahrer im Herbst wieder eintrafen.

 

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Die Wappen der vier Hansekontore aus Botes "Wappenbuch" um 1510/14

 

 

Kontorwappen + Hansekaufmann in Brügge

 

 

 Brügge

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Die "Deutsche Brücke" in Bergen
Diese Niederlassung der Hanse wurde von den Norwegern auch als bedrückende Fremdherrschaft angesehen. Wie in einem Vorposten in feindseliger Umwelt wurde über Jahrhunderte eine abgeschlossene Männergesellschaft abgehalten.  Das "Kontor" war meist nur ein Arbeitstisch im Warenlager oder Ladenlokal; Holzschnitt, 16. Jahrhundert

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"Im Hafen einer Hansestadt". Dieses Schulwandbild versuchte um 1909 Schülern eine Vorstellung von der Hanse und ihren Handelsgeschäften zu vermitteln.

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Nachbildung einer Schötstube, der Tages-, Aufenthalts- und Essraum, im Bergener Hansekontor. Vorne der Kannenstuhl (Gemeinschaftstisch), sonntags Altar für den Gottesdienst, zuweilen Prügelbock für Lehrjungen.

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.Bildnis des Danziger Hansekaufmanns Georg Gisze, 1532

 

Danziger Hansekaufmann 

 

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1358 Bund van der düdeschen Hanse

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= allgemeiner Zusammenschluß  von über 200 Städten zur Sicherung von Handelsvorteilen: 

 

  Hansestädte

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.Stapelzwang für fremde Kaufleute; 

Verhansung = Warenboykott eines Hafens oder Landes; 

ausländische Kontore in: Nowgorod (Peterhof); London (Stalhof); Bergen (Deutsche Brücke); 

jährliche Heringsmärkte in Schonen;  

 

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http://www.hh.schule.de/ath/profil/aktiv/projekte/hanse/orga-m.htm    /   Die Mitglieder der Hanse

Die Frage der Mitglieder der Kaufmannshanse stellt keine Schwierigkeiten dar, zur Hanse zählten alle Kaufleute die im Ausland Hanseprivilegien besaßen.
Wie Neuankömmlinge in den Genuss von Hanseprivilegien kamen ist nicht sicher. Es könnte durch die Entscheidung des Ältermanns nach einer Anhörung in einem Kontor oder einer Niederlassung verliehen worden sein, oder auch durch die direkte Aufnahme eines Hansekaufmanns.
Zumindest schien diese Frage in der Kaufmannshanse keine Probleme verursacht zu haben.

In der Städtehanse, ab Mitte des 14. Jahrhunderts, wurden die Hanseprivilegien nur den Bürgern einer zur Hanse gehörenden Stadt verliehen. Dadurch wurden Außenstehende aus kleineren nicht offiziell zur Hanse gehörenden Städten, gezwungen das Bürgerrecht einer Hansestadt zu erwerben. Dies hatte den Nachteil, dass auch viele Fremde sich von Hansestädten aufnehmen ließen um die Hanseprivilegien zu bekommen.
Um diese Problematik zu beheben, beschränkte der Hansetag von 1434 die Hanseprivilegien auf die in einer Hansestadt geborenen Bürger.

Es gab drei Möglichkeiten eine Hansestadt zu sein oder zu werden.


Zum ersten, alle Städte die von Anfang an, also seit etwa 1356 als deutsche Hansestadt anerkannt waren, zählten dazu. Es gibt keine Listen über die Mitglieder zu dieser Zeit, es waren aber wahrscheinlich hauptsächlich die bedeutendsten Städte, die zu dieser Kategorie zählten, es gibt aber auch viele unsichere Fälle.
Zum zweiten bestand die Möglichkeit einen Aufnahmeantrag an die Hanse zu stellen, der dann vom Hansetag beraten und beschlossen wurde. In den meisten Fällen forderten die Bewerberstädte den Status einer Hansestadt mit der Begründung, dass sie schon in früheren Zeiten die Hanseprivilegien genossen hätten und somit eine Hansestadt wären. Die meisten Anträge wurden angenommen, abgelehnt wurden Städte meist nur wegen ihrer abgelegenen Lage, oder der Furcht, die Bewerberstadt könnte versuchen die Privilegien auf Fremde -wie z.B. Holländer- auszuweiten.
Die dritte Möglichkeit bestand für kleinere Städte, besonders deren Zugehörigkeit zur Hanse zweifelhaft war, sich ohne Annahmeauftrag der Hanse anzugliedern. Durch die Unsicherheiten über den Kreis der Hansestädte war es ihnen möglich ihren Hansecharakter zu behaupten und die Rechte der Gemeinschaft an sich zu ziehen.
Nach wiederholten Beschwerden gegen diesen Missbrauch entschied die Hanse, das nur noch die leitenden Städte berechtigt waren Bestätigungen über die hansische Zugehörigkeit auszustellen.

Die Zugehörigkeit der Hanse konnte ebenfalls auf drei Arten beendet werden.


Zum einen durch den Ausschluss, die Verhansung, der meist nur vorrübergehend war. Begründet wurden die Verhansungen meist den Unruhen, die sich aus einem Umsturz ergaben, selten war die Verhansung wegen Verletzungen gegen die grundlegenden Prinzipien der Gemeinschaft.
Die zweite Möglichkeit war der offiziell erklärte Austritt aus der Hanse. Dieser kam etwas zahlreicher vor und war fast immer endgültig. Gründe hierfür waren häufig das Drängen des Stadtherren, der so seine Gewalt über die Stadt stärken wollte, oder auch die wirtschaftliche Entfremdung von der Hanse.
Viel häufiger war jedoch die dritte Möglichkeit, die tatsächliche Ausscheidung. Viele kleinere Städte waren nicht in der Lage am Hansetag zu erscheinen, oder nutzten ihre Privilegien nicht, da sie nicht in den Niederlassungen erschienen. Somit war die Zugehörigkeit dieser Städte zur Hanse sinnlos. Aus diesen Gründen beschloss der Hansetag von 1514 etwa 30 Städte aus der Hanse auszuschließen.

 

Die Frage welche Städte zur Hanse gehörten, stellt eins der größten Probleme in der Geschichte der Gemeinschaft für uns dar.
Es gab keine Liste der Mitgliederstädte, da die Hanse selber nie eine erstellt hatte. Dies hatte den Vorteil für die Hanse, dass es keine Möglichkeit gab kollektive Regress- oder Schadensersatzanforderungen an die Gemeinschaft zu stellen.

Unterschieden werden muss auch zwischen den Städten die nur zur Hanse zählten, weil ihre Kaufleute in den hansischen Niederlassungen zugelassen waren und die hansischen Privilegien genossen, diese sind nicht als vollwertige Mitglieder zu zählen. Die Städte die aktiv an der Organisation und den Tätigkeiten der Hanse beteiligt waren, wurden als vollwertige Mitglieder angesehen, die zu den Hansetagen geladen wurden und die gegebenenfalls auch dazu verpflichtetet waren einen finanziellen und militärischen Beitrag zu leisten.

Die Hanseorganisation muss also in zwei rechtlich unterschiedlich gestellte Arten von Städten unterscheiden werden. Die aktiven Städte von denen es etwa 70 gab und die gewöhnlich kleineren und passiven Städte von denen es etwa 100 gab.
Eine genaue Auflistung aller Hansestädte sowie genauere Daten, wie Eintrittsdatum oder Austrittsdatum, ist nicht möglich, da bei sehr vielen Städten diese Informationen nicht bekannt sind.

 

Eine Ausnahme unter den Mitgliedern der Hanse bildete der Hochmeister des deutschen Ordens, er war der einzige Fürst in der Gemeinschaft der Städte. 

Die See- und Landmacht des deutschen Ordens war für die Hanse oft von hohem Wert.
Der Orden verfolgte jedoch seine eigenen Ziele, wodurch er die Hanse häufig in Unternehmungen mit hineinzog, die ihren eigenen Handelsinteressen widersprachen und verwickelte sie in Streitigkeiten mit ausländischen Staaten. Zuerst trug der deutsche Orden zur Blüte der Hanse bei, später war er jedoch mitverantwortlich für ihre Schwächung.

Zu nennen ist schließlich noch der Fall des Bauernstaates Dithmarschen. Dieser schloss 1468 ein Bündnis mit Lübeck das bis zu Jahre 1558 hielt. Seit dem Sieg den die Bauern über die Dänen errungen hatten nahmen sie regelmäßig an den Hansetagen teil. Sie trieben seit dem 15. Jahrhundert Seehandel in Livland und beanspruchten, unterstützt von Lübeck, die hansischen Rechte für sich. Nachdem der Hansetag 1554 feststellte, dass Dithmarschen gar nicht zur Hanse gehörte, beschloss er dass sie stillschweigend an den Hanseprivilegien teilhaben dürften.
Die große Vielfalt und Anpassungsfähigkeit der hansischen Organisation wird in diesem Fall sowie im Fall des deutschen Ordens deutlich.

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-  Hauptgegner:  Dänemark

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-  Strahlwirkung:  Entwicklungshilfe für England, Litauen, Polen, Rußland und

Schweden